

Schulwahl beeinflusst Fahrtkosten
Noch bis zum 26. Februar 2010 haben Eltern Zeit, ihre Kinder, die im Sommer die Grundschule verlassen werden, an einer so genannten weiterführenden Schule anzumelden. Erstmals besteht ab dem kommenden Schuljahr 2010/2011 für die Kinder ab der 5. Klasse die Möglichkeit, eine Schule abweichend vom festgelegten Einzugsbereich auszuwählen. Allerdings muss die gewünschte Schule auch freie Kapazitäten haben. Außerdem müssen die Eltern beachten, dass die sich Auswahl auf die Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung auswirkt. Darauf weist der Fachbereichsleiter Schule der Kreisverwaltung, Bodo Krumbholz, hin: ?Die Pflicht zur Beförderung der Schüler und die Pflicht zur Erstattung der Fahrtkosten besteht für den Landkreis nur in Bezug auf die in der Satzung für die Schuleinzugsbereiche genannte zuständige Schule?, sagte er. Wenn das Schulkind also eine andere Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen möchte, so müssen die Fahrtkosten von den Eltern getragen werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die gewünschte Schule auf dem Weg zu der eigentlich zuständigen Schule liegt. Bodo Krumholz nennt dafür ein Bespiel: ?Besucht ein Schüler aus Mirow die Schule in Neustrelitz, statt in Wesenberg, dann kann er den Bus von Mirow bis zur Schule in Wesenberg kostenlos nutzen. Aber die Strecke von Wesenberg bis nach Neustrelitz muss er selbst bezahlen.? Wer sich über die Schuleinzugsbereiche informieren möchte, findet die erwähnte Satzung auf der Internetseite des Landkreises www.mecklenburg-strelitz.de/kreisverwaltung unter dem Schlagwort ?Schülerbeförderung?. Darüber hinaus beantwortet Frau Sigrid Beier vom Fachbereich Schule im Landratsamt gern weitere Fragen (Telefon: 03981/481 362).
Neu ist ab dem nächsten Schuljahr auch, dass die Landkreise eine Beförderungspflicht für Schüler der 11. und 12. Klassen der allgemein bildenden Schulen und der 11. bis 13. Klassen der Fachgymnasien haben und die Fahrtkosten erstatten müssen.
Wer Näheres zur Schülerbeförderung wissen möchte, kann Frau Brigitte Schnell in der Kreisverwaltung anrufen. Die Telefonnummer lautet: 03981/481355.
Achtung!!Die Schülerfahrkarten für das Schuljahr 2010/11 müssen bis zum 11.Juli 2010 beantragt sein (sofern Sie ab dem Beginn des neuen Schuljahres den Beförderungsanspruch erhalten wollen).
Durch Änderung des Schulgesetzes MV erhalten ab dem neuen Schuljahr auch die Elf- und Zwölfklässsler wieder die Möglichkeit der kostenfreien Beförderung.
Die Schüler an den Schulen des Landkreises erhalten ihre Schülerfahrkarten sowie die Anträge in den Sekretariaten der Schulen.
Den Antrag auf Ausstellung einer Schüler-Fahrkarte können Sie auch hier downloaden: Einfach klicken!